Seniorenbeirat Großheide


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Der Seniorenbeirat Großheide nimmt die Interessen der Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr sowie für Menschen mit Behinderung ab dem 18. Lebensjahr gegenüber den kommunalen Gremien wahr und berät bzw. unterstützt ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigung.

Dadurch soll die Teilhabe dieses Personenkreises am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben in der Gemeinde Großheide nachhaltig gestärkt und gefördert werden.

Der Beirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

Unsere Aufgaben sind die Interessen der Senioren/innen und Menschen mit Behinderung gegenüber den kommunalen Gremien wahr zu nehmen, sowie ältere Menschen mit Behinderung zu beraten bzw. zu unterstützen. Der Seniorenbeirat hat eine beratende Mitwirkung bei Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen in der Gemeinde, die die Anliegen von Senioren und Menschen mit Behinderung betreffen.

Wir arbeiten mit Verbänden und Vereinen in der Alten- und Behindertenarbeit zusammen.

Der Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderung setzt sich aus mehreren Mitgliedern zusammen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Großheide haben.

An jedem 1. Dienstag im Monat wurde ein Sprechtag im Rathaus Großheide (Schloßstraße 10) fest installiert. Diese Termine werden rechtzeitig in der Tageszeitung bekannt gegeben.

1. Vorsitzender Friedrich Paeben
2. Vorsitzende Regine Maltzahn
Weitere Mitglieder: Dieta Doolmann, Emmy Aßmann und Annegret Rutsch

Seniorenbeirat

Schloßstraße 10

26532 Großheide

Telefon

  • Jeden 1. Dienstag im Monat von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

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Gemeinde Großheide
Schloßstraße 10
26532 Großheide
Telefon 04936 3179-300
Telefax 04936 3179-309
E-Mail: gemeinde(at)grossheide.de
Internet: www.grossheide.de

Inhaltlich Verantwortlicher

Die Gemeinde Großheide ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Bürgermeister Fredy Fischer.

Zugang zur elektronischen Kommunikation

Die Gemeinde Großheide eröffnet den Zugang für die elektronische Kommunikation mittels E-Mail oder durch Verwendung elektronischer Formulare. Die auf diesen Internetseiten und auf dem Briefbogen der Gemeinde Großheide bekannt gemachten E-Mail-Adressen können gem. § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die elektronische Kommunikation verwendet werden.

Elektronische Formulare auf den Internetseiten der Gemeinde können nur verwendet werden, wenn das Programm Acrobat Reader auf dem PC installiert ist.

Für die Übermittlung von E-Mails ist folgendes zu beachten:

Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für den allgemeinen Schriftverkehr zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Antrag bzw. Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung per Telefax oder auf dem Postweg unbedingt erforderlich. Maßgebend ist der Zugang des Telefaxes bzw. des Briefes bei mir. Bitte geben Sie mir bei Eingaben und Anfragen immer auch Ihre Postanschrift bekannt, da ich Ihre E-Mail nur per Post beantworte, um sicher zu gehen, dass die Antwort auch diejenige Person erhält, die die E-Mail geschickt hat.

Sichere E-Mail

Vorsicht! Informationen, die Sie unverschlüsselt per E-Mail geschickt werden, können von Dritten gelesen, gespeichert und zweckentfremdet werden.

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