Kindererziehung

Ihr Plus für die Rente

10.05.2021


Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit. Daher sorgt die Deutsche Rentenversicherung für einen Ausgleich und rechnet Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt.

  • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
  • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
  • Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.

Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!

Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll.

Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung