Anleinpflicht für Hunde

Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli

18.05.2022


Hunde sind in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli ("Brut- und Setzzeit") an der Leine zu führen. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden.

In folgenden Bereichen dürfen Hunde ganzjährig grundsätzlich nur an der Leine geführt werden:

  • Freizeitanlage Doornkaatsweg
  • Campusgelände

Die Anleinpflicht wird regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert und Verstöße werden mit einem Verwarngeld geahndet.

Wir möchten euch außerdem bitten die Hinterlassenschaften eurer Vierbeiner umgehend zu entfernen. Wenn ihr euch beim Gassi gehen mit einer Tüte ausstattet und damit den Kot einsammelt, tragt ihr mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.